PR-Ethik-Rat präsentiert Influencer:innen-Check

Wien, 17. Juni 2021 – Ein Instagram-Posting vor dem Lieblings-Friseursalon, im Modegeschäft mit dem Lieblingsoutfit in der Hand, vor dem Eingang eines Luxushotels – und tausende Follower:innen sehen das. Die Frage, wann und in welcher Form Postings als Werbung zu kennzeichnen sind, sollten sich alle stellen, die regelmäßig auf sozialen Plattformen und Netzwerken Beiträge posten. Mit dem neuen Influencer:innen-Check liefert der PR-Ethik-Rat eine praktische Hilfestellung für all jene, die bereits Influencer:in sind oder es noch werden wollen.

Die Zusammenarbeit mit Influencer:innen gehört für Agenturen, Kommunikations- und Marketingabteilungen oft zur Tagesordnung, doch nicht immer liegen den Kooperationen klassische Sponsoring-Verträge mit finanzieller Gegenleistung zugrunde: Gerade bei Postings für Lieblings-Geschäfte, Marken oder Produkte auf Social Media Kanälen wird die Einordnung von Werbung immer schwieriger – sowohl für die Follower:innen als auch für die Influencer:innen selbst. Ihnen allen möchte der PR-Ethik-Rat mit dem einfach gehaltenen Leitfaden mit klaren Check-Fragen eine unkomplizierte Hilfestellung geben. Mithilfe des sogenannten Influencer:innen-Checks können Social Media User:innen schnell überprüfen, ob sie ihre Postings als Werbung kennzeichnen sollten, um eine transparente und verantwortungsbewusste Kommunikation zu ermöglichen.

So funktioniert der Influencer:innen-Check
Auf der neu eingerichteten Seite des PR-Ethik-Rats können sich Social Media User:innen durch einen Pfad aus Fragen klicken, die sie jeweils mit „ja“ oder „nein“ beantworten. Dabei geht es unter anderem um die Sichtbarkeit von Produkten in Postings, die Reichweite einer Person, ihr Bezug zu den Follower:innen und die Form der Gegenleistung. Am Ende erhalten die Nutzer:innen drei mögliche Empfehlungen: Werbung mit Kennzeichnungspflicht, keine Werbung oder keine Werbung im klassischen Sinne. Dabei handelt es sich um Empfehlungen des PR-Ethik-Rates auf der Grundlage von Branchenkodizes.

#Werbung: Wie kennzeichne ich richtig?
Besteht bei einem Posting der Anschein, dass es sich dabei um Werbung handeln könnte, so ist eine Kennzeichnung vorgeschrieben. Grundlage dafür ist der Online-Kodex des PR-Ethik-Rates sowie das Mediengesetz, das folgende Bezeichnungen für bezahlte Inhalte als zulässig und eindeutig erkennbar festhält: „Werbung“ – „Bezahlte Anzeige“ – „Entgeltliche Einschaltung“. Daher empfiehlt der PR-Ethik-Rat auf Social Media Kanälen die einheitliche Verwendung des Hashtags #Werbung und den zusätzlichen Einsatz von integrierten Tools der jeweiligen Plattformen. Wie in anderen Medien auch, sollten Werbekennzeichnungen sofort und deutlich ersichtlich sein. Das bedeutet, dass der Hashtag #Werbung nicht unter dutzend anderen Hashtags versteckt werden darf. Wenn es sich um ein Video handelt, muss der werbliche Charakter bereits vor dem Öffnen des Videos sowie während der gesamten Abspieldauer erkennbar sein. Auch die Verlinkung auf Inhalte anderer Postings oder Seiten im Zuge einer Gegenleistung muss als #Werbung gekennzeichnet sein.

Entwicklung mit Einbeziehung von Branchenexpert:innen
Erarbeitet wurde der Influencer:innen-Leitfaden und die Website von einer eigenen Arbeitsgruppe im PR-Ethik Rat mit Pamina Hofstädter (Ratsmitglied und Senior Content Marketing Manager bei KURIER Digital), Christoph Riedl (Ratsmitglied und Generalsekretär für Kommunikation der Caritas Diözese St. Pölten), Peter Steinberger (Ratsmitglied und Geschäftsführer Domsich & Steinberger Beratung), Doris Steiner (ehem. Ratsmitglied und Managing Director Digital Ketchum Publico) sowie Michaela Wein (Ratsmitglied und Geschäftsführerin MOKS).

Der Influencer:innen-Check ist unter www.influencercheck.at bzw. www.influencerinnencheck.at erreichbar. Er stellt einen niederschwelligen Zugangspunkt zu weiteren Regelwerken dar, die auf der Website des PR-Ethik-Rats verfügbar sind – darunter der PR-Online-Kodex und der kürzlich veröffentlichte Content-Marketing-Kodex (www.prethikrat.at/content-marketing-kodex). Vor diesem Hintergrund gibt der PR-Ethik-Rat bei nächsten „PRofi-Treff“-Veranstaltungen des Public Relation Verband Austria (PRVA) weitere Einblicke zu den Themen Content Marketing und Influencing.

Über den PR-Ethik-Rat
Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations steht für die freiwillige Selbstkontrolle der heimischen PR-Fachleute. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören 12 Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen
Prof. Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats
E-Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net
Tel.: +43 1 4277 49319


Richtig kennzeichnen auf Social Media: Influencer:innen-Check des PR-Ethik-Rats
Social Media Sujet „Influencer:innen-Check“

Unterlagen zum Download:

Bildmaterial zum Download:

Einladung zur Online-Pressekonferenz „PR-Ethik-Rat präsentiert Influencer:innen-Check“

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Instagram-Posting vor dem Lieblings-Friseursalon, im Modegeschäft mit dem Lieblingsoutfit in der Hand, vor dem Eingang eines Luxushotels – und tausende Follower sehen das. Ist das schon Werbung oder noch unverbindliches Interesse? Wann müssen Influencer:innen ihre Postings als Werbung kennzeichnen? Und wie hat eine solche Kennzeichnung auszusehen?

Fragen, die eigentlich alle beschäftigen sollten, die regelmäßig auf sozialen Plattformen und Netzwerken eigene Beiträge posten. Der neue Influencer:innen-Check des Österreichischen PR-Ethik-Rates gibt Antworten auf diese Fragen und liefert eine praktische Hilfestellung für all jene, die bereits Influencer:in sind oder es noch werden wollen.

Aus diesem Anlass lädt der PR-Ethik-Rat herzlich ein zur

Online-Pressekonferenz

„Richtig kennzeichnen auf Social Media: PR-Ethik-Rat präsentiert
Influencer:innen-Check“

am Donnerstag, den 17. Juni 2021
um 10.00 Uhr
via MS Teams

Als Gesprächspartner:innen stehen Ihnen Peter Kleemann (stv. Vorsitzender des PR-Ethik-Rats und Unternehmenssprecher der Flughafen Wien AG), Michaela Wein (Ratsmitglied und Geschäftsführerin MOKS), Christoph Riedl (Ratsmitglied und Generalsekretär für Kommunikation der Caritas Diözese St. Pölten) und Peter Steinberger (Ratsmitglied und Geschäftsführer Domsich & Steinberger Beratung) zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um eine kurze Rückmeldung:
Sabine Einwiller, office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net, T +43 1 4277 49319

Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Sabine Einwiller (Vorsitzende) und
Peter Kleemann MAS (PR) (Stv. Vorsitzender)

Einladung (.pdf, 150kb)

PR-Ethik-Rat mit neuen Ratsmitgliedern: Andrea Heigl, Uta Rußmann und Michaela Wein neu an Bord

Wien, 31. Mai 2021 – Drei branchenrenommierte Kommunikationsexpertinnen erweitern ab sofort das Team des PR-Ethik-Rats: Mag. Andrea Heigl (bettertogether), FH-Prof. Dr. Uta Rußmann (FHWien der WKW) und Mag. Michaela Wein (MOKS) sind als neue Mitglieder im Österreichischen Ethik-Rat für Public Relations tätig. Mit ihrer langjährigen Branchenerfahrung bringen sie umfassende Fachkompetenz in den Bereichen Online-Kommunikation, politische Kommunikation, Kommunikationsforschung und -wissenschaft sowie journalistische Praxiserfahrung ein. Insgesamt hat der PR-Ethik-Rat als Gremium zur freiwilligen Selbstkontrolle der heimischen PR-Branche zwölf ehrenamtliche Mitglieder aus verschiedenen Kommunikationsprofessionen.

Drei neue Ratsmitglieder
Ab sofort sind Andrea Heigl (Senior Consultant bei bettertogether), FH-Prof. Dr. Uta Rußmann (Professorin und Senior Researcher an der FHWien der WKW) und Michaela Wein (Beraterin für Online-Kommunikation bei MOKS) im Team des Rats. Sie folgen auf die scheidenden Ratsmitglieder Josef Barth, Doris Steiner und Daniela Winnicki.

„Josef Barth, Doris Steiner und Daniela Winnicki haben während ihrer mehrjährigen Tätigkeit im PR-Ethik-Rat die Entwicklung wichtiger Branchenstandards, wie den Online-Kodex und den Content-Marketing-Leitfaden wesentlich vorangetrieben und damit sehr maßgeblich zur Erschließung umfassender und komplexer kommunikationsethischer Problemfelder beigetragen. Für ihren sehr engagierten Einsatz danken der gesamte Rat und ich Ihnen sehr. Die neuen Ratsmitglieder Andrea Heigl, Uta Rußmann und Michaela Wein bringen wertvolles Know-How aus Praxis und Forschung mit, mit denen der Ethik-Rat den immer vielfältigeren kommunikationsethischen Fragestellungen aktiv begegnen kann. Angesichts der rasanten Entwicklungen in der Online-Kommunikation wird die Orientierungs- und Supportfunktion des PR-Ethik-Rats für die Branche immer wichtiger. Darüber hinaus bildet auch die ethische Sensibilisierung von angehenden Kommunikator:innen eine zentrale Aufgabe des PR-Ethik-Rats. Mit Verstärkung im Bereich der Ausbildung können wir hier richtungsweisende Perspektiven weitergeben“, zeigt sich Prof. Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats, zukunftsgerichtet.

Andrea Heigl arbeitet seit 2015 als Senior Consultant in der Kommunikationsagentur bettertogether. Davor war sie sieben Jahre als Journalistin bei der Tageszeitung „Der Standard“ in den Ressorts Innenpolitik und Chronik tätig, später Pressesprecherin von Bundesminister Alois Stöger im Gesundheits- und Infrastrukturressort. Andrea Heigl verfügt über ausgeprägte Expertise in den Bereichen Innenpolitik, Verwaltung und Gesundheitswesen und bringt jahrelange Erfahrung als Journalistin, Pressesprecherin und Agentur-Consultant, sowie ein breites Netzwerk an Medien- und Expert:innenkontakten mit. Sie unterrichtet zudem an der FHWien der WKW.

Uta Rußmann ist seit 2012 FH-Professorin und Senior Researcher am Department of Communication der FHWien der WKW, wo sie für die Study Programs Journalism & Media Management sowie Communication Management verantwortlich ist. Uta Rußmann lehrt und forscht in den Bereichen Public Relations, strategische Kommunikation, digitale Kommunikation, (visual) social media, politische Kommunikation sowie Medien und Wahlen. Im Jahr 2015 hat sie (gemeinsam mit Nicole Gonser) eine erste wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Verschwimmende Grenzen zwischen Journalismus, Public Relations, Marketing und Werbung“ in Österreich veranstaltet, aus der auch der gleichnamige Sammelband hervorging (erschienen bei Springer VS im Jahr 2016).

Michaela Wein ist Expertin für Online-Kommunikation, betreibt gemeinsam mit Uschi Juno seit 2015 die Agentur MOKS und ist spezialisiert auf Online- und Social Media-Kampagnen. Weitere berufliche Stationen bildeten mitunter Social Media-Kommunikation an der Universität für Bodenkultur, PR für die Universität Wien, Gründerin und Chefredakteurin des Medienportals mokant.at – Verein für freie und unabhängige Medien. Aktuell ist sie auch Vorsitzende des Vereins „Mediencamp“ und unterrichtet an der FH Wien zu Online-Kommunikation.

Content Marketing und Influencer-Kommunikation als Arbeitsschwerpunkte
Mit Österreichs erstem Content-Marketing-Kodex präsentierte der PR-Ethik-Rat Anfang Mai verbindliche Richtlinien für diese Kommunikationspraxis. Damit erhält die Kommunikationsbranche konkrete Handlungsanleitungen, wie Content-Marketing-Produkte konzipiert sein sollen, um Inhalte korrekt und transparent zu vermitteln (www.prethikrat.at/content-marketing-kodex). Dieser Kodex dient auch als Wegbereiter für zukünftige Schwerpunkte im Bereich Social Media – einen dieser zukünftigen Schwerpunkte bildet ein Influencer:innen-Leitfaden, der noch vor dem Sommer der Öffentlichkeit präsentiert werden wird. Mit dem im Jahr 2016 veröffentlichten und seither regelmäßig aktualisierten Online-Kodex hat der PR-Ethik-Rat das erste branchenverbindliche Ethik-Regelwerk für professionelle Online-Kommunikation erarbeitet.

Über den PR-Ethik-Rat
Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations steht für die freiwillige Selbstkontrolle der heimischen PR-Fachleute. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Nähere Informationen zum PR-Ethik-Rat: www.prethikrat.at

Rückfragen
Prof. Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats
Tel.: +43 1 4277 49319
E-Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net
Web: www.prethikrat.at

Presseaussendung (.pdf, 148kb)

Pressefoto Andrea Heigl (.jpg, 157kb) © A Downstairs Affair
Pressefoto Uta Rußmann (.jpg, 473kb) © feelimage / Matern
Pressefoto Michaela Wein (.jpg, 323kb) © Lisa-Maria Köck

PR-Ethik-Rat trauert um Horst Avenarius

Wien, 14. Mai 2021 – Der Österreichische PR-Ethik-Rat trauert um Horst Avenarius, der am 10. April 2021 im Alter von 90 Jahren verstorben ist. Als Vordenker der PR-Branche spielte er bei der Gründung des Rates eine wichtige, beratende Rolle und wirkte mit seinem Engagement langfristig auf die Branche ein.

Horst Avenarius wurde 1930 in der deutschen Stadt Gau-Algesheim geboren, im Laufe seines 90-jährigen Lebens ging sein Wirken aber weit über die Landesgrenzen hinaus. Nach seinem Studium der Geschichte und Philosophie begann er seinen beruflichen Werdegang als Werksredakteur bei Mannesmann. Darauf folgte 1969 eine Stelle als Pressechef der WMF, von wo er 1973 zu BMW wechselte, bis er 1989 schließlich Geschäftsführer der Herbert Quandt Stiftung wurde und diese Funktion bis zur Pensionierung 1993 ausübte.

Langjähriges Engagement in Ethik-Gremien
Gegen Ende seiner Karriere engagierte sich Horst Avenarius maßgeblich für das Ethik-Verständnis der Branche, was in seinem Schaffen als Vorsitzender des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR) und des Ehrenrats der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) deutlich wird. Darüber hinaus kam ihm eine wichtige Rolle bei der Gründung des Österreichischen PR-Ethik-Rats zu, den er durch seine Beratung unterstützte.

Wegbereiter und ethische Instanz
Als ethische Instanz sorgte Horst Avenarius für die Professionalisierung der PR-Branche und leitete sie mit wegbereitenden Regelwerken zur Verantwortung an. Aufgrund seiner vielfältigen publizistischen und akademischen Aktivitäten galt er als prägender Kopf der deutschsprachigen PR-Landschaft, weshalb er beim Kommunikationskongress 2007 eine Auszeichnung für sein Lebenswerk erhielt. Details zum Schaffen und Wirken von Horst Avenarius gibt es in seinem Eintrag im PR-Museum.

Presseaussendung (.pdf, 86 kb)

PR-Ethik-Rat präsentiert ersten Content-Marketing-Kodex für die Kommunikationsbranche

Wien, 3. Mai 2021 – Neue digitale Werbeformen, redaktionell gestaltete Kundenmagazine und intransparente Kennzeichnungspraktiken lassen die Grenzen zwischen bezahlten und redaktionellen Inhalten zunehmend verschwimmen. Gerade bei Content Marketing fällt Medienkonsument:innen eine klare Einordnung oft schwer. Mit Österreichs erstem Content-Marketing-Kodex stellt der PR-Ethik-Rat nun verbindliche Richtlinien für diese Kommunikationspraxis vor. Die Kommunikationsbranche erhält damit konkrete Handlungsanleitungen, wie Content-Marketing-Produkte konzipiert sein sollen, damit Inhalte und Botschaften korrekt und transparent vermittelt werden.

Mit der Präsentation des Content-Marketing-Kodex leistet der PR-Ethik-Rat Pionierarbeit in einer bisherigen Grauzone: „Der Kodex liefert allen Kommunikator:innen Hilfestellungen, die ihre Botschaften verantwortungsvoll vermitteln wollen. Gleichzeitig sichern verbindliche Richtlinien die Professionalisierung der PR-Branche, fördern den unabhängigen Journalismus und unterstützen die Orientierung von Konsument:innen in der komplexen Medienwelt“, erläutert Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats.

Nachschärfung verschwimmender Grenzen
Durch neue Werbeformen wie Native Advertising, redaktionell gestaltete Kundenmagazine und intransparente Kennzeichnungspraktiken wird es für Medienkonsument:innen immer schwerer nachzuvollziehen, ob Inhalte nach objektiven journalistischen Grundprinzipien entstanden sind oder auf bezahlter Basis werblichen Zielen dienen. Um die Täuschung von Medienkonsument:innen zu vermeiden, den unabhängigen Journalismus zu stärken und die Glaubwürdigkeit der Public Relations zu bewahren, ist es wichtig, dass auch Content Marketing ethischen Prinzipien und verbindlichen Richtlinien folgt. Deshalb hat der PR-Ethik-Rat nun eine Orientierungshilfe für die Branche entwickelt: Der erste Kodex für „Ethik im Content Marketing“ zeigt, wie Agenturen und Kommunikationsbeauftragte ihre Inhalte transparent, ethisch korrekt und für Leser:innen nachvollziehbar gestalten können.

Orientierungshilfe für PR, Journalismus und Publikum
Eine besondere Problematik im Content Marketing stellen Beiträge dar, die dem journalistischen Umfeld oberflächlich ähneln, aber nicht dieselben inhaltlichen Kriterien erfüllen. Solche Mischformen sind nicht neu, aber auf multimedialen Plattformen oft deutlich schwerer zu erkennen. Hier stellt der Content-Marketing-Kodex das Wohl der Konsument:innen in den Vordergrund: Ziel ist es, ihnen die unmittelbare Einordnung zugrundeliegender Interessen zu ermöglichen. Entgegen häufiger Annahmen muss die Kommunikation nicht darunter leiden, denn guter Content wird trotz klarer Unternehmens-Kennzeichnung vom Publikum mit Aufmerksamkeit belohnt. Um bewusste Manipulation von gewissenhafter Kommunikation innerhalb der Branche abzugrenzen, liefert der Content-Marketing-Kodex Orientierungshilfen für PR-Profis, Marketingverantwortliche und Medienhäuser – aber auch für Quereinsteiger:innen und Privatpersonen, die kommerzielle Interessen verfolgen.

Fünf Prinzipien als ethische Grundpfeiler
Als Basis ethischer Kommunikation nennt der Content-Marketing-Kodex fünf leitende Prinzipien: Fairness, Respekt, Verantwortung, Transparenz und Selbstbestimmung bilden die Grundpfeiler. Das bedeutet, dass Kommunikator:innen ihre Macht nicht missbrauchen und die Unabhängigkeit des Journalismus respektieren sollen. Nur wenn Akteure Verantwortung übernehmen und ihre Motivation offenlegen, können Nutzer:innen in der Medienwelt auch selbstbestimmt handeln. Aus diesen fünf Prinzipien leiten sich zehn konkrete Handlungsempfehlungen ab.

Auf einen Blick: Zehn Richtlinien für die Praxis
Für ihre tägliche Arbeit gibt der PR-Ethik-Rat den Kommunikationsakteuren einen One-Pager mit zehn Richtlinien an die Hand. Dazu zählen etwa eine korrekte Kennzeichnung nach dem Mediengesetz und die Nennung des werbetreibenden Unternehmens – aber auch die integre Zusammenarbeit der Akteur:innen und die organisatorische Trennung von journalistischer und Content-Redaktion. Die Erfahrung zeigt: Ethik im Content Marketing ist machbar – und für alle Seiten profitabel.

Entwicklung mit Einbeziehung von Branchenexpert:innen
Am Beginn der Kodex-Entwicklung stand ein Stakeholder-Prozess, der klaren Handlungsbedarf im Feld des Content Marketings aufzeigte. Deshalb richtete der PR-Ethik-Rat eine spezialisierte Arbeitsgruppe ein, die unter Einbeziehung von Branchenexpert:innen aus Unternehmen, Agenturen, Redaktionen, Pressestellen und NGOs einen ersten Leitfaden zum Content Marketing entwarf. Nach mehreren Fokusgruppen, Expert:innen-Interviews und Feedbackrunden konnte schließlich der finale Kodex „Ethik im Content Marketing“ fertiggestellt werden. Dieser dient auch als Wegbereiter für zukünftige Schwerpunkte im Bereich Social Media. Einer dieser zukünftigen Schwerpunkte ist ein Influencer-Leitfaden, der noch im Jahr 2021 der Öffentlichkeit präsentiert werden wird.

Der Content-Marketing-Kodex ist auf der Website des PR-Ethik-Rats abrufbar (www.prethikrat.at/content-marketing-kodex). Er ergänzt bestehende Regelwerke, die ebenfalls auf der Website des PR-Ethik-Rats verfügbar sind (www.prethikrat.at).

Über den PR-Ethik-Rat
Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations steht für die freiwillige Selbstkontrolle der heimischen PR-Fachleute. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören 12 Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen
Prof. Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats
E-Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net
Tel.: +43 1 4277 49319


Titelfolie der Präsentation "Ethik im Content Marketing"
© Österreichischer Ethik-Rat für Public Relations

Material zum Download:

PR-Ethik-Rat rügt Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschuss Austria (ACU-A): Aussagen im „Offenen Brief“ sind Desinformation

Wien, 25. Februar 2021 – In einem offenen Brief, der am 8. Jänner 2021 in österreichischen Tageszeitungen veröffentlicht wurde, verbreitete der Außerparlamentarische Corona Untersuchungsausschuss Austria (ACU-A) Desinformationen, insofern, als dass Aussagen auf selektiv ausgewählten Befunden basierten und tendenziös aufbereitet wurden. Nach umfassender Prüfung des Sachverhalts spricht der PR-Ethik-Rat eine Rüge gegen den ACU-A aus.

Dass kritische Meinungen zu verschiedenen Covid-19-Maßnahmen, wie Schutzmasken, Tests und Impfungen geäußert werden, ist in einer Demokratie zulässig, wichtig und Bestandteil einer funktionierenden Meinungspluralität. Werden Meinungen aber als wissenschaftliche Fakten dargestellt und auf einer reichweitenstarken Plattform öffentlich wiedergegeben, kann daraus Desinformation werden.

In dem „Offenen Brief“ des ACU-A vom 8. Jänner 2021 wurde mit verschiedenen Aussagen eine breite wissenschaftliche Fundierung suggeriert, die nicht gegeben ist. Vielmehr wurden angeführte Befunde einseitig ausgewählt, was zu einer verzerrten Darstellung der Sachlage führt. Auch werden im offenen Brief keine Quellen angeführt, anhand derer Leserinnen und Leser die Aussagen prüfen könnten. Eine Sichtung der Quellen auf der Website des ACU-A, die offenbar als Belege für die Aussagen zur Nutzlosigkeit oder Gesundheitsgefährdung von Masken dienen sollen, ergab: Die Mehrzahl der Quellen stehen in keinem Bezug zu COVID-19 oder sind veraltet; Limitationen der wenigen wissenschaftlichen Studien zu COVID-19 bleiben unberücksichtigt oder befürwortende Aussagen zu Schutzmaßnahmen werden ausgeblendet.

Außerdem werden Erkenntnisse, die das Gegenteil der im offenen Brief vorgebrachten Aussagen belegen, ausgeblendet. Die Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) äußerte sich in einer eigenen Presseaussendung zum offenen Brief wie folgt: „Die Aussagen des Vereins ACU-A widersprechen ganz klar in wesentlichen Punkten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie gründen auf einem unwissenschaftlichen Ausblenden der Wirklichkeit hinsichtlich der Pandemiefolgen und einer beliebigen Auswahl von Theorien unter Auslassung relevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse“ (ÖGAM, 11.1.2021).

Kritikwürdig ist aus Sicht des PR-Ethik-Rats außerdem, dass im offenen Brief suggeriert wird, die Mehrheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warne vor drohenden, teils schwerwiegenden Nebenwirkungen einer COVID-Impfung. Vielmehr weisen die Stellungnahmen bedeutender Ärztevereinigungen wie der ÖGAM oder der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) darauf hin, dass die vorwiegend befürwortende Haltung von Ärztinnen und Ärzten gegenüber der COVID-Impfung durch die Aussage im offenen Brief konterkariert wird. Zum offenen Brief des ACU-A äußerte sich der Präsident der ÖÄK, Thomas Szekeres, im Standard wie folgt:„Die Österreichische Ärztekammer hat sich mehrfach klar für eine Maskenpflicht zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, für PCR-Tests als wichtiges Diagnoseinstrument bei Verdachtsfällen und für die Impfung gegen COVID-19 ausgesprochen“ (Der Standard, 8.1.2021).

Da es sich bei dem offenen Brief um ein Instrument der Public Relations handelt, kommen für die Bewertung die Ethik-Kodizes der PR-Branche zum Tragen. Auf Basis der Analyse des Sachverhalts stellt der österreichische PR-Ethik-Rat fest, dass der ACU-A gegen die Grundsätze des international anerkannten Code of Lisbon verstößt, der betont: Jeder Versuch, die Öffentlichkeit oder ihre Repräsentanten zu täuschen, ist nicht zulässig“. Auch der Ehrenkodex des Public Relations Verbands Austria (PRVA) enthält ähnliche Bestimmungen.

Der PR-Ethik-Rat spricht sich explizit für Meinungsfreiheit aus. Meinungen sollten jedoch auch als Meinungen vorgebracht werden. Werden Meinungen als Fakten dargestellt, die selektiv ausgewählt und tendenziös verzerrt vorgebracht werden, kann daraus rasch Desinformation werden. Gerade in Zeiten erhöhter Unsicherheit kann Desinformation schwerwiegende Folgen für die Bevölkerung haben. Auch Medien tragen eine Mitverantwortung für die auf ihren Verbreitungsplattformen veröffentlichten werblichen Inhalte. Daher rät der PR-Ethik-Rat Werbeschaltungen auf Desinformation zu überprüfen, insbesondere wenn daraus Risiken für die Medienrezipientinnen und -rezipienten entstehen könnten.

Über den PR-Ethik-Rat:
Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations steht für die freiwillige Selbstkontrolle der heimischen PR-Fachleute. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören 12 Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen:
Prof. Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats
E-Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net, Tel.: +43 1 4277 49319

Presseaussendung (.pdf/164kb)

PR-Ethik-Rat begrüßt Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“

(Wien, 16. Oktober 2020) – Der PR-Ethik-Rat begrüßt das geplante Gesetzespaket der Bundesregierung gegen „Hass im Netz“. Absendertransparenz, Richtigkeit der Information und Respekt sind keine unverbindlichen Empfehlungen, sondern notwendige Kriterien für jegliche Form der Online-Kommunikation. Mit dieser rechtlichen Schwerpunktsetzung wird deutlich klargestellt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Auch in den bestehenden Rechtsnormen finden sich dafür bereits verschiedene Sanktionsmöglichkeiten. Wichtig ist daher aus Sicht des PR-Ethik-Rats die Bereitstellung entsprechender Ressourcen im Rechtswesen, um allfälligen Verstößen konsequent nachgehen zu können.

Herabwürdigende Postings, Verschleierung von Absendern, Verbreitung von Falschinformationen und vieles mehr gelten nach den Ethik-Kodizes der Kommunikationsbranche, wie dem Online-Kodex des PR-Ethik-Rats und dem Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria (PRVA) als klare Verstöße gegen ethische Grundsätze. Der Österreichische PR-Ethik-Rat begrüßt, dass derartige Phänomene im Rahmen des geplanten Gesetzespakets legistisch noch umfassender verankert und sanktioniert werden. Aus Sicht des PR-Ethik-Rats bieten auch die bestehenden Rechtsnormen bereits Möglichkeiten zur Sanktionierung von kommunikationsethischen Verfehlungen. Ein wesentlicher Faktor für die Wirksamkeit des neuen Gesetzespakets wird die Schaffung ausreichender Ressourcen zur Nachverfolgung allfälliger Rechtsverstöße sein.

Über den PR-Ethik-Rat
Der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations steht für die freiwillige Selbstkontrolle der heimischen PR-Fachleute. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören zwölf Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen:
Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats
Peter Kleemann, stv. Vorsitzender des PR-Ethik-Rats
Tel Büro PR-Ethik-Rat: +43 699 19 74 93 71
Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net
Website: www.prethikrat.at

Presseaussendung (.pdf/248kb)

NEOS, Die Grünen, Der Wandel und KPÖ nehmen Selbstverpflichtung des PR-Ethik-Rats an – keine Reaktion von FPÖ, ÖVP, SPÖ und JETZT

(Wien, 24. September 2019) – Desinformation, Dirty Campaigning und intransparente Kommunikation entsprechen nicht den Grundsätzen professioneller Kommunikationsarbeit und sind eine Gefahr für die Demokratie. Dazu hat der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations eine freiwillige Selbstverpflichtung an die aktuell für den Nationalrat wahlwerbenden Parteien übermittelt. Angenommen wurde die Selbstverpflichtung bis dato von den NEOS, den Grünen, der KPÖ und der Partei „Der Wandel“. Eine Reaktion von FPÖ, ÖVP, SPÖ und JETZT blieb bis dato aus.

In fünf Punkten hat der PR-Ethik-Rat festgehalten, welche Kriterien von politischen Parteien im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation in Wahlkampagnen jedenfalls einzuhalten sind.

Bewusstsein für Verantwortung: Das Ringen um den Zuspruch der Öffentlichkeit im Zuge einer Wahlkampagne hat große Auswirkungen auf den allgemeinen gesellschaftlichen Diskurs. Aufgrund der Kommunikationsmacht der wahlwerbenden Parteien müssen diese besonders hohe ethische Standards im Diskurs einhalten. Der erste Schritt dabei ist die explizite Anerkennung dieser Verantwortung und die Selbstverpflichtung, die erwähnte Kommunikationsmacht nicht zu missbrauchen.

Respektvoller Umgang mit politischen Kontrahenten: Die Auseinandersetzungen mit politischen MitbewerberInnen bilden einen wesentlichen Bestandteil jedes Wahlkampfes, gegenseitiger Respekt darf dabei dennoch nicht verloren gehen. Daher ist von persönlichen Diskreditierungen, der bewussten Verbreitung von Unwahrheiten und der Verwendung von Falschinformationen in der inhaltlichen Auseinandersetzung Abstand zu nehmen. Um das Vertrauen der Wahlberechtigten in demokratische Institutionen und den politischen Diskurs zu wahren, muss die Kommunikation zwischen und über KandidatInnen respektvoll, ehrlich und fair erfolgen und auch als solche bei den RezipientInnen erkennbar sein.

Orientierung an Fakten: Falsche Behauptungen, die dazu dienen, die eigene Position zu stärken, verzerren den Wettbewerb und widersprechen somit den Grundsätzen unserer Demokratie. Die Argumente der wahlwerbenden Parteien und Personen müssen auf Fakten basieren, Veröffentlichungen müssen aus ausschließlich korrekten und jederzeit nachvollziehbaren Informationen bestehen. Veröffentlichungen Dritter, die auf Desinformation aufbauen, dürfen nicht genutzt werden.

Transparenz: Politische Kommunikationsarbeit muss transparent gestaltet sein. Quellen und Besitzverhältnisse von Kommunikationskanälen jeglicher Art müssen stets korrekt angeführt werden. Argumente, Informationen und Behauptungen müssen durch Quellenangaben nachvollziehbar und überprüfbar sein. So muss für die RezipientInnen auch klar erkennbar sein, ob es sich bei einer Veröffentlichung um einen (Tatsachen-)-Bericht oder um die Wiedergabe der eigenen politischen Meinung handelt. Dieser Transparenz-Grundsatz hat auch in sozialen Netzwerken zu gelten. Es ist jedenfalls abzulehnen, gefälschte Seiten oder Profile („Fake Profiles“) als Teil der eigenen Community auszugeben oder gefälschte Reaktionen („Fake Likes“, „Fake Kommentare“) als tatsächliches Community-Engagement auszuweisen.

Solidarität im Kampf gegen Dirty Campaigning und die Verbreitung von Desinformation: Gegen Dirty Campaigning und die Verbreitung von Desinformation muss gemeinsam vorgegangen werden, indem diese Praktiken weder toleriert noch selbst betrieben oder als Dienstleistung angeboten werden. Von Kooperationen mit Personen bzw. Organisationen, die von derartigen Methoden Gebrauch machen, ist Abstand zu nehmen. Ziel ist die Förderung einer politischen Kultur, die auf Fakten und politischen Konzepten anstelle von Unwahrheiten, Gerüchten, Verschwörungstheorien, falschen kausalen Zusammenhängen, Übertreibungen, Untergriffen und Angriffen auf persönliche oder private Bereiche von PolitikerInnen basiert.

Die Grundlagen für die in dieser freiwilligen Selbstverpflichtung genannten Kriterien sind im Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria und im Online-Kodex des PR-Ethik-Rats festgehalten und öffentlich frei verfügbar. Abrufbar sind diese Richtlinien und die Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation bei Wahlkampagnen auf der Website http://www.prethikrat.at/selbstverpflichtung/:

Über den PR-Ethik-Rat

Der Österreichische PR-Ethik-Rat ist ein vom Public Relations-Verband Austria (PRVA) und dem Verein Österreichisches PR-Gütezeichen eingerichtetes Organ zur freiwilligen Selbstkontrolle der österreichischen PR-Branche auf Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören zwölf Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen:       

Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Tel Büro PR-Ethik-Rat: +43 677 61299010

Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net

Website: www.prethikrat.at

Bildtext:

Nikola Donig, Generalsekretär NEOS, und Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Thimo Fiesel, Wahlkampfleiter Die Grünen, und Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Donig Einwiller (.jpg/1,39MB)

Fiesel Einwiller (.jpg/645kb)

Presseaussendung (.pdf/264kb)

Nationalratswahl 2019: Gegen Dirty Campaigning und Desinformation. Österreichischer PR-Ethik-Rat fordert freiwillige Selbstverpflichtung der wahlwerbenden Parteien

(Wien, 28. August 2019) – Im Diskurs um Fairness und Transparenz im Vorfeld der Nationalratswahl 2019 finden die wahlwerbenden Parteien keinen Konsens. Dabei stellen Dirty Campaigning mit persönlichen Diffamierungen und Desinformation mit der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verbreitung von Unwahrheiten nachhaltige Gefahren für die Demokratie dar. Gerade in Zeiten des Wahlkampfes ist ethisch korrekte und faktenbasierte Kommunikation gefordert. Denn das Misstrauen in Regierungen und Soziale Medien ist groß: Laut Edelman Trust Barometer 2019 vertrauen weltweit nur 48% der Menschen Regierungen und 47% Medien. In diesem Kontext fordert der österreichische PR-Ethik-Rat als neutrale Instanz eine freiwillige Selbstverpflichtung im Umgang mit Dirty Campaigning und Desinformation der wahlwerbenden Parteien. Eine entsprechende Erklärung wurde den österreichischen Parteien heute übermittelt.

In fünf Punkten hat der PR-Ethik-Rat festgehalten, welche Kriterien von politischen Parteien im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation in Wahlkampagnen jedenfalls einzuhalten sind:

1. Bewusstsein für Verantwortung

Das Ringen um den Zuspruch der Öffentlichkeit im Zuge einer Wahlkampagne hat große Auswirkungen auf den allgemeinen gesellschaftlichen Diskurs. Aufgrund der Kommunikationsmacht der wahlwerbenden Parteien müssen diese besonders hohe ethische Standards im Diskurs einhalten. Der erste Schritt dabei ist die explizite Anerkennung dieser Verantwortung und die Selbstverpflichtung, die erwähnte Kommunikations-macht nicht zu missbrauchen. Ziel ist es, Verantwortungsbewusstsein zu stärken und eine hohe Sensibilisierung für die Themen Negative oder Dirty Campaigning und Desinformation zu schaffen.

2. Respektvoller Umgang mit politischen Kontrahenten

Die Auseinandersetzungen mit politischen Gegenübern und MitbewerberInnen sowie deren Ideen bilden einen wesentlichen Bestandteil jedes Wahlkampfes. Gegenseitiger Respekt darf in diesen – oft hitzig geführten – politischen Phasen dennoch nicht verloren gehen. Dies gelingt, indem programmatische Inhalte und die eigenen politischen Vorhaben ins Zentrum gerückt werden. Von kommunikativen Praktiken, welche die vermeintlichen Schwächen der politischen Kontrahenten aufgreifen, um daraus Kapital zu schlagen, anstatt sich auf die eigenen Qualitäten zu konzentrieren, soll Abstand genommen werden. Dazu zählen insbesondere persönliche Diskreditierungen, die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten über politische GegnerInnen und die Verwendung von Falschinformationen in der inhaltlichen Auseinandersetzung. Um das Vertrauen der Wahlberechtigten in demokratische Institutionen und den politischen Diskurs zu wahren, muss die Kommunikation zwischen und über KandidatInnen respektvoll, ehrlich und fair erfolgen und auch als solche bei den RezipientInnen erkennbar sein.

3. Orientierung an Fakten

Die Argumente der wahlwerbenden Parteien und Personen müssen auf Fakten basieren. Falsche Behauptungen, die dazu dienen, die eigene Position zu stärken, verzerren den Wettbewerb und widersprechen somit den Grundsätzen unserer Demokratie. Veröffentlichungen müssen aus ausschließlich korrekten und jederzeit nachvollziehbaren Informationen bestehen. Auch Veröffentlichungen Dritter, die auf Desinformation aufbauen, dürfen nicht genutzt werden, auch wenn sie beim Erreichen der eigenen politischen Ziele behilflich sein könnten.

4. Transparenz

Politische Kommunikationsarbeit muss transparent gestaltet sein. Quellen und Besitzverhältnisse von Kommunikationskanälen jeglicher Art müssen stets korrekt angeführt werden. Argumente, Informationen und Behauptungen müssen durch Quellenangaben nachvollziehbar und überprüfbar sein. So muss für die RezipientInnen auch klar erkennbar sein, ob es sich bei einer Veröffentlichung um einen (Tatsachen-)-Bericht oder um die Wiedergabe der eigenen politischen Meinung handelt. Dieser Transparenz-Grundsatz hat auch in sozialen Netzwerken zu gelten. Es ist jedenfalls abzulehnen, gefälschte Seiten oder Profile („Fake Profiles“) als Teil der eigenen Community auszugeben oder gefälschte Reaktionen („Fake Likes“, „Fake Kommentare“) als tatsächliches Community-Engagement auszuweisen. Von diesen Methoden ist auch im Umgang mit politischen Kontrahenten Abstand zu nehmen.

5. Solidarität im Kampf gegen Dirty Campaigning und die Verbreitung von Desinformation

Gegen Dirty Campaigning und die Verbreitung von Desinformation muss gemeinsam vorgegangen werden, indem diese Praktiken weder toleriert noch selbst betrieben oder als Dienstleistung angeboten werden. Von Kooperationen mit Personen bzw. Organisationen, die von derartigen Methoden Gebrauch machen, ist Abstand zu nehmen. Ziel ist die Förderung einer politischen Kultur, die auf Fakten und politischen Konzepten anstelle von Unwahrheiten, Gerüchten, Verschwörungstheorien, falschen kausalen Zusammenhängen, Übertreibungen, Untergriffen und Angriffen auf persönliche oder private Bereiche von PolitikerInnen basiert.

Die Grundlagen für die in dieser freiwilligen Selbstverpflichtung genannten Kriterien sind im Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria und im Online-Kodex des PR-EthikRats festgehalten und öffentlich frei verfügbar. Abrufbar sind diese Richtlinien und die Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation bei Wahlkampagnen auf der Website http://www.prethikrat.at/selbstverpflichtung/.

Über den PR-Ethik-Rat

Der Österreichische PR-Ethik-Rat ist ein vom Public Relations-Verband Austria (PRVA) und dem Verein Österreichisches PR-Gütezeichen eingerichtetes Organ zur freiwilligen Selbstkontrolle der österreichischen PR-Branche auf Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PREthik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören 12 Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen:

Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Tel Büro PR-Ethik-Rat: +43 677 61299010

Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net

Website: www.prethikrat.at

Presseaussendung (.pdf/149kb)

Keine Desinformation im bevorstehenden EU-Wahlkampf: Österreichischer PR-Ethik-Rat fordert freiwillige Selbstverpflichtung der wahlwerbenden Parteien

(Wien, 26. April 2019) – Desinformation ist die fahrlässige oder vorsätzliche Verbreitung von Unwahrheiten und damit eine Gefahr für die Demokratie. Besonders gefährlich sind Desinformationskampagnen in Zeiten bevorstehender Wahlen, zum Beispiel durch die gezielte Verbreitung von unbelegten Behauptungen, nicht verifizierbaren Gerüchten oder Unwahrheiten auf Social Media-Kanälen. Laut einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Herbst 2018 befürchten bereits rund 60% der EuropäerInnen Manipulation, Cyberattacken und intransparente Information im Vorfeld der kommenden Europawahlen. Im Hinblick auf die bevorstehende EU-Wahl fordert der österreichische PR-Ethik-Rat daher die wahlwerbenden Parteien zur Einhaltung einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation bei Wahlkampagnen auf. Eine entsprechende Erklärung wurde den österreichischen Parteien heute übermittelt.

In fünf Punkten hat der PR-Ethik-Rat festgehalten, welche Kriterien von politischen Parteien im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation in Wahlkampagnen jedenfalls einzuhalten sind:

Anerkennung der Verantwortung:

Das Ringen um Zuspruch in der Öffentlichkeit im Zuge einer Wahlkampagne hat große Auswirkungen auf den Diskus in der Gesellschaft. Diese Kommunikationsmacht der an Wahlkampagnen Beteiligten bedingt, dass besonders hohe ethische Standards eingehalten werden. Der erste Schritt dabei ist die bewusste und explizite Anerkennung dieser Verantwortung und das Bewusstsein, die damit verbundene Kommunikationsmacht nicht zu missbrauchen.

Fairer Wettbewerb:

Wer um Unterstützung für seine politischen Anliegen in der Bevölkerung wirbt, wirbt schlussendlich um die Legitimation durch die WählerInnen. Eine Legitimation, die wiederum auf Fakten basieren muss. Falsche Behauptungen, die dazu dienen, die eigene Position zu stärken und politische Mitbewerber zu schädigen, widersprechen den Grundsätzen unserer Demokratie. Somit müssen Veröffentlichungen aus ausschließlich korrekten und jederzeit nachvollziehbaren Informationen bestehen. Außerdem muss für die RezipientInnen klar erkennbar sein, ob es sich bei einer Veröffentlichung um einen (Tatsachen-)-Bericht oder um die Wiedergabe der eigenen politischen Meinung handelt.

Orientierung an Fakten:

Veröffentlichungen Dritter, die auf Desinformation aufbauen, dürfen nicht genutzt werden, auch wenn sie beim Erreichen der eigenen Ziele behilflich sein könnten. Desinformationskampagnen leben von Reichweiten. Indem eine Falschmeldung verbreitet wird, werden auch Desinformationskampagnen unterstützt. Hierzu gehört auch die Pflicht, den öffentlichen Diskurs auf den eigenen Plattformen zu moderieren. Jede Partei/jeder Betreiber ist dafür verantwortlich, die betriebenen und genutzten Plattformen frei von Desinformation zu halten. Die Moderation sollte auf veröffentlichten Leitlinien basieren, welche für UserInnen nachvollziehbar sind. Mit einer derartigen, öffentlich kommunizierten Leitlinie können auch Vorwürfe der Zensur entkräftet werden.

Transparenz:

Die politische Kommunikationsarbeit muss transparent gestaltet sein. Quellen müssen immer korrekt angeführt werden. Alle Argumente, Informationen und Behauptungen müssen überprüfbar und nachvollziehbar sein. Bei Verwendung von Statistiken und Daten ist ebenfalls eine lückenlose Quellenangabe erforderlich. Zitate sind zu kennzeichnen und dürfen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. Der Transparenz-Grundsatz gilt auch für den Aufbau der Communities auf Social Media Plattformen. Abzulehnen ist es jedenfalls, gefälschte Profile („Fake Profile“) als Teil der Community auszugeben oder gefälschte Reaktionen („Fake Likes“, „Fake Kommentare“) als tatsächliches Community-Engagement auszuweisen.

Solidarität im Kampf gegen Desinformation

Gegen Desinformationskampagnen muss aktiv vorgegangen werden. Wer im Netz auf vermeintliche Falschaussagen trifft, sollte beim Verbreiter weitere Informationen, wie Quellennachweise oder den jeweiligen Autor, anfragen. Bestätigt sich die Vermutung, dass es sich hierbei um die absichtliche Verbreitung von Falschinformation handelt, muss dies sofort dem Plattformbetreiber gemeldet werden.

Die Grundlagen für die in dieser freiwilligen Selbstverpflichtung genannten Kriterien sind im Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria und im Online-Kodex des PR-Ethik-Rats festgehalten und öffentlich frei verfügbar. Abrufbar sind diese Richtlinien und die Selbstverpflichtung zur Vermeidung von Desinformation bei Wahlkampagnen auf der Website www.prethikrat.at.

Über den PR-Ethik-Rat

Der Österreichische PR-Ethik-Rat ist ein vom Public Relations-Verband Austria (PRVA) und dem Verein Österreichisches PR-Gütezeichen eingerichtetes Organ zur freiwilligen Selbstkontrolle der österreichischen PR-Branche auf Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit. Er überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle, zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche, in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören 12 Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.

Rückfragen:

Dr. Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats

Tel Büro PR-Ethik-Rat: +43 677 61299010

Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net

Website: www.prethikrat.at

 

Presseaussendung (.pdf/25kb)