(Wien, 24. September
2019) – Desinformation, Dirty Campaigning und intransparente Kommunikation entsprechen
nicht den Grundsätzen professioneller Kommunikationsarbeit und sind eine Gefahr
für die Demokratie. Dazu hat der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations
eine freiwillige Selbstverpflichtung an die aktuell für den Nationalrat
wahlwerbenden Parteien übermittelt. Angenommen wurde die Selbstverpflichtung
bis dato von den NEOS, den Grünen, der KPÖ und der Partei „Der Wandel“. Eine
Reaktion von FPÖ, ÖVP, SPÖ und JETZT blieb bis dato aus.
In
fünf Punkten hat der PR-Ethik-Rat festgehalten, welche Kriterien von
politischen Parteien im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Vermeidung von
Desinformation in Wahlkampagnen jedenfalls einzuhalten sind.
Bewusstsein für
Verantwortung: Das
Ringen um den Zuspruch der Öffentlichkeit im Zuge einer Wahlkampagne hat große
Auswirkungen auf den allgemeinen gesellschaftlichen Diskurs. Aufgrund der
Kommunikationsmacht der wahlwerbenden Parteien müssen diese besonders hohe
ethische Standards im Diskurs einhalten. Der erste Schritt dabei ist die
explizite Anerkennung dieser Verantwortung und die Selbstverpflichtung, die
erwähnte Kommunikationsmacht nicht zu missbrauchen.
Respektvoller Umgang
mit politischen Kontrahenten: Die Auseinandersetzungen mit politischen MitbewerberInnen
bilden einen wesentlichen Bestandteil jedes Wahlkampfes, gegenseitiger Respekt
darf dabei dennoch nicht verloren gehen. Daher ist von persönlichen
Diskreditierungen, der bewussten Verbreitung von Unwahrheiten und der
Verwendung von Falschinformationen in der inhaltlichen Auseinandersetzung
Abstand zu nehmen. Um das Vertrauen der Wahlberechtigten in demokratische
Institutionen und den politischen Diskurs zu wahren, muss die Kommunikation
zwischen und über KandidatInnen respektvoll, ehrlich und fair erfolgen und auch
als solche bei den RezipientInnen erkennbar sein.
Orientierung an Fakten:
Falsche
Behauptungen, die dazu dienen, die eigene Position zu stärken, verzerren den
Wettbewerb und widersprechen somit den Grundsätzen unserer Demokratie. Die Argumente
der wahlwerbenden Parteien und Personen müssen auf Fakten basieren, Veröffentlichungen
müssen aus ausschließlich korrekten und jederzeit nachvollziehbaren
Informationen bestehen. Veröffentlichungen Dritter, die auf Desinformation
aufbauen, dürfen nicht genutzt werden.
Transparenz: Politische
Kommunikationsarbeit muss transparent gestaltet sein. Quellen und Besitzverhältnisse
von Kommunikationskanälen jeglicher Art müssen stets korrekt angeführt werden.
Argumente, Informationen und Behauptungen müssen durch Quellenangaben
nachvollziehbar und überprüfbar sein. So muss für die RezipientInnen auch klar
erkennbar sein, ob es sich bei einer Veröffentlichung um einen
(Tatsachen-)-Bericht oder um die Wiedergabe der eigenen politischen Meinung
handelt. Dieser Transparenz-Grundsatz hat auch in sozialen Netzwerken zu
gelten. Es ist jedenfalls abzulehnen, gefälschte Seiten oder Profile („Fake
Profiles“) als Teil der eigenen Community auszugeben oder gefälschte Reaktionen
(„Fake Likes“, „Fake Kommentare“) als tatsächliches Community-Engagement
auszuweisen.
Solidarität im Kampf
gegen Dirty Campaigning und die Verbreitung von Desinformation: Gegen Dirty Campaigning
und die Verbreitung von Desinformation muss gemeinsam vorgegangen werden, indem
diese Praktiken weder toleriert noch selbst betrieben oder als Dienstleistung
angeboten werden. Von Kooperationen mit Personen bzw. Organisationen, die von
derartigen Methoden Gebrauch machen, ist Abstand zu nehmen. Ziel ist die
Förderung einer politischen Kultur, die auf Fakten und politischen Konzepten
anstelle von Unwahrheiten, Gerüchten, Verschwörungstheorien, falschen kausalen
Zusammenhängen, Übertreibungen, Untergriffen und Angriffen auf persönliche oder
private Bereiche von PolitikerInnen basiert.
Die
Grundlagen für die in dieser freiwilligen Selbstverpflichtung genannten
Kriterien sind im Ehrenkodex des Public Relations Verbandes Austria und im
Online-Kodex des PR-Ethik-Rats festgehalten und öffentlich frei verfügbar.
Abrufbar sind diese Richtlinien und die Selbstverpflichtung zur Vermeidung von
Desinformation bei Wahlkampagnen auf der Website http://www.prethikrat.at/selbstverpflichtung/:
Über den PR-Ethik-Rat
Der
Österreichische PR-Ethik-Rat ist ein vom Public Relations-Verband Austria
(PRVA) und dem Verein Österreichisches PR-Gütezeichen eingerichtetes Organ zur
freiwilligen Selbstkontrolle der österreichischen PR-Branche auf Einhaltung
ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit. Er überwacht die Einhaltung
ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit, untersucht Streitfälle,
zeigt Fehlverhalten und Missstände auf. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt
darin, Positionen, Prinzipien und Definitionen ethisch korrekten Verhaltens in
der PR auszuarbeiten und zu publizieren. Besonders gilt dies für jene Bereiche,
in denen ethische Standards (noch) fehlen oder unklar definiert sind. Der PR-Ethik-Rat
wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat
gehören zwölf Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an.
Rückfragen:
Dr.
Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats
Tel
Büro PR-Ethik-Rat: +43 677 61299010
Mail: office@prethikrat.prethik2.vss.kapper.net
Website: www.prethikrat.at
Bildtext:
Nikola
Donig, Generalsekretär NEOS, und Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethik-Rats
Thimo
Fiesel, Wahlkampfleiter Die Grünen, und Sabine Einwiller, Vorsitzende des
PR-Ethik-Rats
Donig Einwiller (.jpg/1,39MB)
Fiesel Einwiller (.jpg/645kb)
Presseaussendung (.pdf/264kb)