Beschwerde vom 26. Juli 2017
Vorwurf: nicht gekennzeichneter, werblich beeinflusster Modeblog auf Standard.at
Entscheidung: nicht öffentliche Mahnung
Begründung: die Kennzeichnung ist aus Sicht des PR-Ethik-Rats nicht klar und durchgängig genug; der PR-Ethik-Rat erwartet, dass zu Beginn des Blogs ein Disclaimer angebracht wird, um so die Transparenz gegenüber den Lesern zu gewährleisten; insbesondere weil die Bloggerin als Standard-Autorin auftritt

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