Beschwerde vom 29. Juni 2017
Vorwurf: nicht gekennzeichneter, werblich beeinflusster Beitrag der YouTuberin Anna-Laura Kummer zum Thema Verhütung
Entscheidung: Verzicht auf eine Mahnung
Begründung: im Zuge der Prüfung wurde die Kennzeichnung von der YouTuberin deutlich optimiert und somit nachweislich mehr Transparenz hergestellt; zudem konnte offenkundig eine Bewusstseinsbildung erzielt werden