Barbara Helige
„Ethisches Handeln wird umso wichtiger, je weniger äußere Beschränkungen das Wirken einer Berufsgruppe einengen."
Dr. Barbara Helige, Vorsteherin des Bezirksgerichts Döbling, vollendete ihr Jusstudium im Jahr 1981 und wurde nach 4-jähriger Ausbildung im Jahr 1985 zur Richterin ernannt; sie ist seither vor allem auf Familienrecht spezialisiert. Ab 1987 engagierte sie sich in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, wo sie im Jahr 1992 den Vorsitz in der Bundessektion Richter und Staatsanwälte übernahm. 1998 wurde sie zur Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter gewählt, eine Funktion, die sie bis Ende 2007 ausübte. Im Fokus ihres Interesses standen dabei immer die Themen Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit. Aber auch Fragen richterlicher Ethik – ein wichtiger Baustein für eine glaubwürdige Justiz - wurden unter ihrer Ägide aufgegriffen. Das Resultat der breit geführten Diskussion, die Welser Ethikerklärung, soll eine Leitlinie für richterliches Handeln darstellen. Ihr Interesse für PR beruht einerseits auf langjähriger Öffentlichkeitsarbeit aber auch auf familiärer Vorbelastung (Vater, Schwester).
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