Beschwerden
Offen für alle
Jede Person oder Organisation, die einen Missstand im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit aufzeigen will, kann sich mit einer Beschwerde an den Ethik-Rat wenden. Weder Beschwerdeführer noch Beschuldigte müssen Mitglied eines der Verbände sein, die den Ethik-Rat ins Leben gerufen haben. Einzige Voraussetzung ist, dass die Beschwerde sich auf Vorgänge im Inland bezieht oder zumindest einen Bezug zu Österreich hat. Verfahren vor dem Ethik-Rat sind für alle Beteiligten kostenlos.
Schriftliche Einreichung
Beschwerden können nur schriftlich – per Post oder E-Mail – eingereicht werden. Am einfachsten verwenden Sie dazu das Online-Formular. Geben Sie bitte auf jeden Fall Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an – anonyme Beschwerden können nicht behandelt werden.
Eine möglichst präzise Sachverhaltsdarstellung erleichtert die rasche und zielführende Behandlung Ihrer Beschwerde. Nach deren Einlangen wird der Ethik-Rat binnen zwei Wochen seine Zuständigkeit prüfen. Sie erhalten dann Bescheid, ob und wie Ihre Beschwerde behandelt wird. Alle Verfahren vor dem Ethik-Rat werden nach den Grundsätzen von Fairness und Ausgewogenheit durchgeführt. Näheres zum Verfahrensablauf erfahren Sie in der Geschäftsordnung.
Entscheidungen werden publiziert
Am Ende jedes Verfahrens vor dem Ethik-Rat steht eine von drei möglichen Entscheidungen: Bei Fehlverhalten wird eine Rüge oder – in weniger schweren Fällen – eine Mahnung ausgesprochen. Andernfalls wird festgestellt, dass kein Verstoß vorliegt. Die Entscheidung wird in der Regel publiziert. In begründeten Fällen kann die Veröffentlichung entfallen.
KONTAKT
PR-Ethik-Rat
Graf-Starhemberggasse 4/30 1040 Wien
Tel.: +43 (0)664 337 02 84 office@prethikrat.at
